Folgende Dienstleistungen biete ich an:
Erstellung von Antragsunterlagen (Verfahren nach dem BImSchG)
Erstellen von Anzeigeunterlagen (§15, §67 BImSchG)
externer Immissionsschutzbeauftragter
Erstellung von Lösemittelbilanzen nach der 31.BImSchV
Für besonders umweltrelevante gewerbliche Anlagen ist eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Welche Anlagen dies sind, ist in einer Bundesverordnung (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlage - 4.BImSchV) festgelegt.
Bei Planung und Betrieb derartiger Anlagen sind eine Vielzahl von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinen aus dem Bereich Umweltschutz zu berücksichtigen.